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Altersvorsorge - Der Finanzexperte Nürnberg

Altersvorsorge Nürnberg

Altersvorsorge

Jetzt schon an später denken: Ein sehr wichtiges Thema.

Wird Ihnen Ihre Rente einmal ausreichen? Bekommen Sie genug aus der gesetzlichen Alters­vorsorge um im Alter gut leben zu können. Der Staat gibt Ihnen ausnahmsweise in diesem Bereich eine klare Antwort: Ohne eigene Zusatzvorsorge kann es schwierig werden. Das heißt, an der privaten Alters­vorsorge führt kein Weg mehr vorbei. Lassen Sie uns darüber sprechen. Es gibt keine Pauschallösung. Vielmehr ist ein individuelles Konzept gefragt, das Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand garantiert. Als erfahrener und unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Nürnberg können wir Ihnen helfen, wie Ihre perfekte Vorsorge für das Alter aussehen sollte.


Alle Möglichkeiten der Altersvorsorge

Wie sicher ist die Rente?

Diese bange Frage stellen sich viele Arbeitnehmer spätestens dann, wenn sie einen Blick auf die aktuellen Abrechnungen ihrer Rentenversicherungsbeiträge werfen. Schon jetzt existiert für viele Arbeitnehmer eine Versorgungslücke im Rentenalter, wenn sie sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen.

Die private Altersvorsorge dürfte zunehmend zur wichtigsten der drei Säulen der Altersvorsorge werden. Denn die Generation der Babyboomer erreicht nun allmählich das Rentenalter, was für die Betroffenen ohne private Vorsorge zu einer größeren Versorgungslücke für kommende Rentnergenerationen führen dürfte. Die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge werden auch in der nebenstehenden Grafik näher erläutert. Wer rechtzeitig vorsorgt, braucht also keine Angst vor einem niedrigeren Lebensstandard im Alter zu haben. Grundsätzlich sollte mit der privaten Altersvorsorge so früh wie möglich begonnen werden. Dann lassen sich nämlich schon mit niedrigen monatlichen Beiträgen stattliche Beträge erwirtschaften, welche die gesetzliche Altersrente erheblich aufbessern können.


Basisrente und gesetzliche Rentenversicherung

Die umlagefinanzierte, gesetzliche Rentenversicherung geht auf die Sozialversicherungsgesetze zurück, die Ende der 1880er Jahre von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt wurden. Dieses System wurde 1957 von der Bundesregierung übernommen worden. Das wesentliche Merkmal der gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dass die Rentenbezüge aus den Einkünften der Arbeitnehmer finanziert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sogenannten Generationenvertrag. Dieses System funktioniert allerdings nur bei einer konstanten Bevölkerung und Arbeitnehmerschaft. Sobald der Anteil der jüngeren Bevölkerung schrumpft, wie es in Deutschland seit den 1970er Jahren zu beobachten ist, steigen jedoch die Beiträge zur Rentenversicherung, während gleichzeitig die Rentenbezüge sinken. Im Laufe der Jahre wurde die gesetzliche Rentenversicherung zu einem Zuschussprojekt, sodass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriff, um das Rentenniveau anzupassen. So wurde beispielsweise das Renteneintrittsalter schrittweise auf aktuell 67 Jahre erhöht. Eine weitere Maßnahme bestand 2005 in der Einführung der Basisrente. Darüber hinaus hat die Versicherungswirtschaft verschiedene Möglichkeiten entwickelt, wie jeder Bürger individuell für das Rentenalter vorsorgen kann. Teilweise werden diese Möglichkeiten ebenfalls durch den Staat gefördert, weil die Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung angerechnet werden, sodass das zu versteuernde Bruttoeinkommen sinkt.

Bei der Basisrente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Sie gilt neben der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente und der privaten Altersvorsorge als weitere Säule des Rentensystems. Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dass es sich bei der Basisrente um eine kapitalgedeckte Rente handelt. Die erworbenen Ansprüche können im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen oder zur Riester-Rente nicht ganz oder teilweise, sondern ratenweise ausbezahlt werden. Für die Versicherten bedeutet das ein regelmäßiges, fixes und kalkulierbares Zusatzeinkommen zur gesetzlichen Rente.


Für wen lohnt sich die Basisrente?

Interessant ist die Basisrente vor allem für Personen, die in der Ansparphase über ein hohes Steuerpflichtiges Einkommen verfügen und die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das trifft beispielsweise auf Freiberufler und andere Selbständige zu. Attraktiv ist die Basisrente auch wegen der steuerlichen Vorteile. so können die Beiträge, die für die Basisrente angespart werden, ab 2015 in vollem Umfang als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträge, die bei Ledigen 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro betragen. Unter Umständen können die Betroffenen durch die steuerliche Förderung sogar in eine günstigere Steuerklasse, womit sie unterm Strich mehr Geld zur Verfügung haben.

Voraussetzungen für die Basisrente:

Auch bei Zusatzversicherungen, etwa einer Berufsunfähigkeitsrente darf der Versicherungsvertrag grundsätzlich nur eine monatliche Auszahlung vorsehen. Bei einem Verstoß gegen die sogenannte Verrentungspflicht fällt der Steuervorteil weg und das Finanzamt verlangt eine Rückerstattung der bereits gewährten Vergünstigungen.

Die Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag können nicht vererbt, beliehen, veräußert oder verpfändet werden.

Die Auszahlungsphase darf bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.



Betriebliche Rente und Riester Rente

Die betriebliche Altersversorgung gilt als zweite Säule der Alterssicherung. In der klassischen Variante sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen im Alter zu. Von der Betriebsrente profitieren können Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, bei einer GmbH aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer oder die Vorstände einer Aktiengesellschaft. Sofern Betriebsfremde ausschließlich für ein Unternehmen tätig sind, können diese auch in den Genuss der Betriebsrente kommen.

Grundsätzlich haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Sie können einen Teil ihres Arbeitsentgeltes im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investieren. Dieser Anspruch besteht bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Interessant ist diese Möglichkeit für Arbeitnehmer ebenfalls vor allem aus steuerlichen Gründen. Denn die Teile des Gehalts, die in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden, unterliegen nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der Ertrag hingegen wird bei der Auszahlung der Rente besteuert. Allerdings meist zu einem geringeren Steuersatz, weil die Einkünfte im Alter niedriger sind. Der Arbeitgeber hingegen kann seinen Anteil als Betriebsausgaben verbuchen und muss ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge für diesen Anteil abführen.

 

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde im Zuge der Rentenreform in den Jahren 2000 und 2001 eingeführt. Es handelt sich dabei im Prinzip um eine privat finanzierte Rente, die sowohl mit Zulagen als auch über Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben staatlich gefördert wird. In Anspruch nehmen können die Riester-Rente nahezu alle Personen, die im Erwerbsleben stehen. Sie können ihre Beiträge in verschiedene Sparformen wie Banksparpläne, Rentenversicherungen oder Fondssparpläne investieren und erhalten beim Eintritt ins Rentenalter eine Leibrente ausbezahlt. Allerdings ist es möglich, dass 30 Prozent des Kapitals einmalig bei Rentenbeginn ausbezahlt werden.


Private Altersvorsorge

Daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, die nicht staatlich gefördert werden. Die gängigsten Möglichkeiten bestehen in der privaten Rentenversicherung und der Lebensversicherung.

Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man zwischen zwei Modellen: Handelt es sich um eine Sofortrente wird lediglich ein einmaliger, hoher Betrag bezahlt, daraufhin wird die Leibrente sofort ausgezahlt. Die aufgeschobene Rentenversicherung hingegen beginnt erst nach einem vereinbarten Zeitraum. Während der sogenannten Aufschubzeit wird über die laufenden Beiträge Kapital angespart.

Bei der Lebensversicherung steht zunächst einmal die Absicherung der Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten im Vordergrund. Üblicherweise wird bei der Lebensversicherung nach dem Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital inklusive der Zinsen in einem Betrag ausgezahlt. Möglich ist aber auch die Umwandlung in eine Leibrente.


Welche Vorteile bieten diese Versicherungen?

Die Versicherungsnehmer können die Leistungen auch dann schon in Anspruch nehmen, wenn sie das Renteneintrittsalter in die gesetzliche Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Beispielsweise können sie in Altersteilzeit gehen und während dieser Zeit durch den Ertrag ihr Einkommen aufstocken.


Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Die Finanzwirtschaft hat darüber hinaus noch zahlreiche weitere Möglichkeiten für die private Altersvorsorge entwickelt. Beliebt ist beispielsweise die Kapitalbildung durch Fondssparpläne. Darunter gibt es auch Finanzprodukte, die eine lebenslange Leibrente auszahlen. Damit stellt diese Form der Altersvorsorge eine hervorragende Ergänzung in puncto Altersvorsorge dar.

Wohneigentum schaffen ist für viele Arbeitnehmer eine weitere attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Die eigene Immobilie erspart ihnen die Mietzahlungen im Rentenalter, was ihnen einen größeren finanziellen Spielraum ermöglicht. Für Bausparverträge, die gern für den Immobilienerwerb genutzt werden, gibt es ebenfalls attraktive Förderungen.


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Helmut Andreas Friederich Der Finanzexperte hat 4,87 von 5 Sternen 674 Bewertungen auf ProvenExpert.com